AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DIFK Deutsches Institut für Feuerfest und Keramik GmbH
An der Elisabethkirche 27
53113 Bonn (Germany)
Tel. +49 (0)228-91508-23
Fax +49 (0)228-91508-55
E-Mail:info@difk.de
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Peter Quirmbach
Stellvertreter:
Dipl.-Min. H. Wuthnow
Handelsregister:
Amtsgericht Bonn HRB 4112
Umsatzsteuer - ID-Nr.:
DE 811571925
Geschäftszeiten:
Montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr
Freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr
AGB´s
![]() | I.Allgemeines und Geltungsbereich |
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen und mit uns abgeschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an diesen ausführen, ohne den entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen zu widersprechen.
In laufenden Geschäftsbeziehungen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Leistungen und Verträge.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zur Ausführung dieses Vertrages geschlossen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
![]() | II.Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen |
1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Preise 6 Wochen ab dem Datum der Angebots- oder Kostenvoranschlagserstellung gebunden. Für alle übrigen Aufträge gelten die im Zeitpunkt der durch uns erfolgten Auftragsannahme gültigen Preise unseres Leistungsverzeichnisses als vereinbart.
2. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich vom Auftraggeber zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, die gesondert berechnet wird.
3. Vereinbarte nachträgliche Änderungen des Auftrages berechtigen uns, tatsächlich angefallene Mehrkosten zu berechnen, bzw. verpflichten uns, Minderkosten zu erstatten.
Wird eine Prüfung oder Untersuchung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird eine Vergütung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Preises berechnet.
4. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und spesen- und portofrei auf unser Konto zu überweisen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Sollte der Rechnungsbetrag unserem Konto nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben sein, fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz an.
Im Falle der Annahme von Schecks ist unser Zahlungsanspruch erst dann erfüllt, wenn die Bank des Auftraggebers den Scheck auch effektiv bezahlt hat.
Überschreitet der Auftragswert den Betrag von € 5.000,-, so haben wir das Recht, An- bzw. Zwischenzahlungen zu verlangen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt sich deren Fälligkeit wie folgt:
1/3 des Auftragswertes bei Auftragsannahme;
1/3 des Auftragswertes nach 50%-iger Erfüllung des Auftrages;
1/3 des Auftragswertes nach vollständiger Leistungserbringung.
5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
![]() | III.Pflichten des Auftraggebers |
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass uns auch ohne gesonderte Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Er ist verpflichtet, uns über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
Proben bzw. Prüfkörper, die Gefahrstoffe enthalten, sind gemäß Gefahrstoffverordnung durch den Auftraggeber zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unentgeltlich und rechtzeitig sämtliche Gefahren- und Handhabungshinweise sowie - soweit bekannt - die Zusammensetzung der Probesubstanzen zur Verfügung zu stellen.
![]() | IV. Schutzrechte |
An den von uns erstellten Prüfergebnissen, Prüfberichten, Berichten, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Prüfzeugnisse, Prüfberichte und Berichte dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nur nach Form und Inhalt unverändert und ungekürzt unter Angabe der Quelle weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
![]() | V. Auftragsdurchführung |
1. Die von uns angenommenen Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme anerkannten Regeln der Technik sowie der uns zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisse durchgeführt.
2. Das Prüfmaterial ist uns durch den Auftraggeber frachtfrei zuzusenden. Wir sind berechtigt, über das Prüfmaterial frei zu verfügen.
3. Der Umfang der zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Arbeiten ist bei Erteilung des Auftrags festzulegen. Wir führen die Prüfung nach eigenem Ermessen aus. Soweit es zur einwandfreien Durchführung des Auftrages erforderlich ist, sind wir berechtigt, die Prüfung auszudehnen oder einzuschränken.
4. Angegebene Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich eine Erstellungs- oder Ablieferungsfrist vereinbart. Ist eine solche Frist vereinbart, beginnt sie mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor Art und Umfang der Leistung eindeutig festgelegt wurden und dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Prüfmaterialien zugegangen sind.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Abschluss- oder Prüfbericht bis zum Ablauf der Frist dem Auftraggeber übergeben oder an ihn versendet wird; im Falle der Versendung per Post ist der Tag des Poststempels maßgeblich, bei Versendung per Fax oder eMail das Datum des jeweiligen Sendeprotokolls.
5. Bei Überschreitung der vereinbarten Frist ist der Auftraggeber nur bei Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen.
6. Wir kommen nur in Verzug, wenn wir die Verzögerung der Auftragserfüllung zu vertreten haben.
Verzögert sich die Auftragserfüllung durch Ereignisse, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Sabotage, Bruch, Feuer, Wasserschäden, Eingriffe von hoher Hand, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Teile, usw., so verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch bei Krankheit eines mit der Auftragsdurchführung betrauten Mitarbeiters, sofern dieser mit einer speziellen Aufgabe zur Auftragsdurchführung betraut ist, die nicht von einem anderen Mitarbeiter übernommen werden kann.
Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber bei Eintritt eines derartigen Ereignisses unverzüglich eine entsprechende Benachrichtigung unter Angabe der voraussichtlichen Verzögerung zukommen zu lassen.
7. Wir sind berechtigt, das nicht verbrauchte Prüfmaterial sowie die für die Untersuchungen angefertigten Proben nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten, sofern keine anderslautenden Aufbewahrungszeiten vereinbart werden. Wünscht der Auftraggeber eine über die 12-monatige Aufbewahrungsfrist hinausgehende Aufbewahrung, sind wir berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
Während der Aufbewahrungszeit haben wir nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden haben.
Sofern der Auftraggeber die Rücksendung des Prüfmaterials wünscht, hat er uns dies innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Auftraggebers.
8. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Proben- und Prüfmaterials wird durch uns nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für den Auftraggeber veranlasst. Die durch die Entsorgung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber; sie werden gesondert berechnet und sind nicht Teil der Prüfungskosten.
9. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Für alle durch das Probenmaterial auftretenden Schäden, insb. beim Transport sowie der Abfallentsorgung, haftet der Auftraggeber. Mit Entgegennahme von Probenmaterial zu Prüfungszwecken erfolgt kein Eigentumsübergang auf uns. Der Auftraggeber bleibt auch nach Abschluss der beauftragten Prüfungen Eigentümer des Probenmaterials und ist in abfallrechtlichem Sinn der Abfallerzeuger.
![]() | VI. Prüfergebnis |
Die Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber durch schriftlichen, original gestempelten und unterzeichneten Prüfbericht bzw. Bericht mitgeteilt. Diese Mitteilung gilt als Abnahme des Werkes. Sonstige Auskünfte und Erklärungen sind unverbindlich.
![]() | VII. Gewährleistung |
VII. Gewährleistung
1. Verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen eines Mangels Nacherfüllung, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung.
2. Möchte der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3. Ist die Nachbesserung oder Neuherstellung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich oder für uns unzumutbar oder schlägt sie fehl, können wir die Nacherfüllung verweigern. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben unberührt.
4. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten, es sei denn, uns ist grobes Verschulden oder Arglist vorzuwerfen oder es handelt sich um Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
![]() | VIII. Haftung |
1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist oder der Schaden nicht auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Unsere Haftung entfällt auch für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden.
2. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie oder der Zusicherung einer Eigenschaft.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Die Rechte des Auftraggebers aus Ziff. V. 5. und Ziff. VII. werden durch die Bestimmungen dieser Ziff. VIII. nicht berührt.
![]() | IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesse, ist das für Bonn, unserem Geschäftssitz, zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Auftraggeber auch bei dem für dessen Geschäftssitz zuständigen Gericht Klage zu erheben.
2. Auf die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




